Gemeinsam Infrastrukturen nutzen
Die Synergien zwischen Grengiols-Solar und dem zukünftigen Speicherkraftwerk Chummensee sind gross. Speziell bei der Netzanbindung und der Erschliessung lassen sich Infrastrukturen gemeinsam nutzen und Kosten sparen. Wie die Umsetzung erfolgt, hängt auch vom rechtlichen Rahmen ab.
Netzanbindung
Die Netzanbindung des Sonnenstroms aus dem Perimeter des Bauprojekts ist gewährleistet und erfolgt unterirdisch. Für die Anbindung des gesamten Potenzials gibt es verschiedene Optionen.
Für das Bauprojekt werden die 150 Gigawattstunden Strom von der Solaranlage vollkommen unterirdisch ins Tal nach Heiligkreuz gebracht. In Heiligkreuz wird ein neues Unterwerk benötigt. Ein solches Unterwerk transformiert den Strom von einer tieferen auf eine höhere Spannungsebene und umgekehrt. Die Ableitung von Heiligkreuz erfolgt über die bestehende 65-Kilovolt-Leitung der Gommerkraftwerke. Die Kapazitäten sind vorhanden. Die Hochspannungsleitung von Swissgrid im Rhonetal kann diesen Strom aufnehmen. Grengiols-Solar wird etappiert umgesetzt. Bis 2025 werden auf einer Fläche von 0.08 Quadratkilometer rund 23'000 Solarmodule installiert. In der zweiten Etappe von 2026 bis 2030 folgt der Ausbau auf 0.8 Quadratkilometer Fläche mit insgesamt 230'000 Modulen.
«Alpine Solaranlagen wie Grengiols-Solar können einen wesentlichen Beitrag zu einer sicheren Schweizer Stromversorgung im Winter leisten.»
Jürg Grossen —
Nationalrat GLP (BE) Präsident Swissolar
Erschliessung
Die Erschliessung am Berg erfolgt hauptsächlich via Transportseilbahn. Im Anlageperimeter sollen zum Beispiel Baufahrzeuge mit bodenschonenden Reifen und Bodenschutzmatten eingesetzt werden.
Eine temporäre Transportseilbahn bringt das Material für den Bau der Solaranlage ab der Simplonpassstrasse von Bärsial über den Saflischpass bis zum Bauperimeter. Dadurch werden Materialtransporte durch die Dörfer Grengiols, Ernen und Binn vermieden. Der Personentransport erfolgt während der Bauzeit im Sommer über die bestehenden Flurstrassen Grengiols – Furgge und Heiligkreuz –Furgge. Auch vereinzelte Spezialtransporte werden hauptsächlich über die Strasse Grengiols – Furgge geführt. Die beiden Flurstrassen sind punktuell zu verstärken. Helikopter sind vor allem in der Anfangsphase sowie für Montagearbeiten vorgesehen.
Im Gelände am Berg sollen bodenschonende Geräte eingesetzt werden. Auch der Helikopter wird für Montagearbeiten zum Einsatz kommen. Beim Bau der Anlage dürften vorübergehend mehr als 100 Personen gleichzeitig arbeiten. Das Baupersonal gelangt über die bestehenden Strassen von Grengiols und vom Saflischtal aus ins Gebiet.
Grengiols-Solar – Erschliessung vor allem via Transportseilbahn!
Recht
Der Bund will die Solarproduktion in den Alpen ankurbeln. Das Parlament hat das Gesetz im Herbst 2022 verabschiedet. Die bundesrätliche Verordnung steht noch aus. Sie setzt weitere wichtige Leitplanken für die Bauherrschaften. Grengiols-Solar erfüllt die rechtlichen Vorgaben.
Neues Gesetz
National- und Ständerat haben am 30. September 2022 Artikel 71a des Energiegesetzes unter dem Titel «Dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» geändert. Mit der für Schweizer Verhältnisse sehr raschen Gesetzesänderung unterstrichen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihren Willen, die Stromabhängigkeit der Schweiz im Winter möglichst rasch zu korrigieren. Das Wort «rasch» ist insofern zu relativieren, als dass die Realisierung hochalpiner Solaranlagen immer mehrere Jahre dauert. Die Änderung ist seit 1. Oktober 2022 in Kraft. Der neue Artikel gilt so lange, bis grosse Solaranlagen schweizweit insgesamt 2 Terawattstunden Strom produzieren.
Die ehemalige Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Die ehemalige Bundesrätin Simonetta Sommaruga in der Debatte vom 15. September 2022 im Ständerat. Bei der von der ehemaligen Energieministerin angesprochenen Gemeindeversammlung ging es um eine Konsultativabstimmung in der Gemeinde Grengiols. Definitiv entschieden hat die Gemeinde noch nicht. Damit die Solaranlage gebaut werden kann, braucht es die Zustimmung der Burgergemeinde und die Zustimmung der politischen Gemeinde. Beide Abstimmungen stehen noch aus.
Wesentliche Inhalte: minimal 10 Gigawattstunden Strom
Laut Gesetz gilt für grosse Solaranlagen Folgendes:
Kein Bedarfsnachweis nötig (gilt als nachgewiesen)
Anlage ist von nationalem Interesse
Anlage gilt als standortgebunden (keine Ausnahmebewilligung nach Raumplanungsgesetz nötig)
Keine Planungspflicht nötig (insbesondere Richtplanung der Kantone entfällt)
Interesse an Anlage geht anderen nationalen, regionalen und lokalen Interessen grundsätzlich vor
Anlage muss jährlich mindestens 10 Gigawattstunden Strom produzieren, wobei im Winterhalbjahr (Oktober bis März) pro 1 Kilowatt installierter Leistung mindestens 500 Kilowattstunden produziert werden müssen
Anlage darf nicht in Mooren und Moorlandschaften, nicht in Biotopen von nationaler Bedeutung und nicht in Wasser- und Zugvogelreservaten liegen
Anlage in einem Gebiet aus dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) ist unter Voraussetzungen möglich
Standortgemeinde und Grundeigentümer müssen Anlage gutheissen
Kanton bewilligt Anlage
Umweltverträglichkeitsprüfung ist nötig
Bund bezahlt maximal 60 Prozent der Investitionskosten
Anlage muss bei endgültiger Ausserbetriebnahme zurückgebaut und Ausgangslage wiederhergestellt werden
Verordnungen
Der Bundesrat hat am 17. März 2023 die Verordnungen zur Umsetzung von Artikel 71a des Energiegesetzes beschlossen. Um von der Förderung des Bundes profitieren zu können, müssen bis Ende 2025 mindestens zehn Prozent der erwarteten Produktion der gesamten geplanten Anlage oder 10 Gigawattstunden ins Netz eingespeist werden. Zudem muss die Anlage bis spätestens 2030 gebaut sein.
«Energieproduktion ist notwendig. Eine nachhaltige Energieproduktion ist selbstverständlich. Die Kombination der Solar- und Wasserkraftprojekte überzeugt und zeigt Lösungen für die Winterproduktion auf. Wir produzieren dann Energie, wenn wir sie am meisten brauchen.»
Johanna Gapany —
Ständerätin FDP (FR)
Vorgaben erfüllt
Der Bauprojektperimeter tangiert keine Moore und Moorlandschaften, keine Biotope von nationaler Bedeutung, keine Wasser- und Zugvogelreservate. Zudem befindet sich der Perimeter nicht in einem Gebiet aus dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN). Allerdings liegen die beiden Flächen im Landschaftspark Binntal. Das Gesetz hält aber fest, dass Solaranlagen anderen nationalen, regionalen und lokalen Interessen grundsätzlich vorgehen. Der Bundesrat präzisiert diesen Passus in seiner Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Nationalrat Christophe Clivaz (Grüne, VS). Der Bundesrat unterstreicht, dass hochalpine PV-Grossanlagen nicht mehr im Rahmen eines Planungsverfahrens, sondern nur noch im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens geprüft werden. Dies gelte auch für die Prüfung, ob das Projekt mit den Anforderungen an regionale Naturparks vereinbar ist. Bei dieser Prüfung habe das Interesse an der Errichtung grosser Photovoltaikanlagen grundsätzlich Vorrang vor anderen nationalen, regionalen und lokalen Interessen. Er hält schliesslich fest, dass regionale Naturparks nicht in der Liste der Gebiete enthalten sind, in denen grosse Photovoltaikanlagen ausgeschlossen sind.